AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Complete Physio 
im Bereich Gruppen/ Einzel Training
1. Anmeldungen 

Anmeldungen zu Kursen und Trainingseinheiten oder Workshops haben telefonisch oder per E- Mail bei Complete zu erfolgen. Kann ein Termin nicht eingehalten werden, so muss dieser spätestens 12 Stunden vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung über das Buchungssystem, telefonisch oder per E-Mail abgesagt werden.
Bei verspäteter Absage oder verspätetem Erscheinen wird die Veranstaltung in voller Höhe berechnet.
Auch bei
 Partner Portalen, wie Wellpass, Sportnavi und Urban Sports Club muss die abgesagte Kurseinheit genauso gegen gebucht werden und wird verrechnet innerhalb 12 Stunden vor dem Kurs.  
Bei Workshops werden 24 h vorher abgesagt, ansonsten wir der Betrag eingehalten oder ein Ersatztermin wird angeboten aus Kulanz. Bei Workshop Events werden bei Absagen 5 Tage vor Veranstaltung die Essenspauschale abgerechnet, aus Kulanz erlassen wir euch die Raum/Trainerkosten. Wir arbeiten mit mehreren Unternehmen zusammen und haben Fristen. Wir benötigen hier Planungssicherheit. 

Mit dem Kauf einer 4 Monatskarte wird die Berechtigung erworben, an 5 oder 12 Trainingsterminen flexibel innerhalb der 4 Monate teilzunehmen. Die Karten sind nicht übertragbar, eine Rückerstattung außerhalb der gesetzlichen Rücktrittsrechte ist nicht möglich. 

Mit dem Kauf einer Karte für eine Kursreihe /Präventions Kursreihe wird die Berechtigung erworben, an den angegeben Trainingsterminen teilzunehmen. Muss hier aus Krankheit abgesagt werden, gibt es kein Ersatz und die Einheit wird berechnet. Werden von unserer Seite Termine abgesagt, werden Ersatztermine angeboten. Die Karte ist nicht übertragbar, eine Rückerstattung außerhalb der gesetzlichen Rücktrittsrechte ist nicht möglich. Bei Schwangerschaft mit früherem ET können wir euch gern die Einheiten/ Betrag gutschreiben auf eine Karte nach eurem Rückbildungskurs.

2.Mitgliedschaften 

Das Mitglied wählt durch die Bestimmung der Vertragskategorie den Umfang der Nutzungsberechtigung des Studios. 
Die Mitgliedschaft läuft jeweils 12 Monate und verlängert sich automatisch um die Laufzeit, sofern nicht 1 Monat vor dem Ablauf, bzw. der jeweiligen Verlängerung gekündigt wird. Sofern der Vertrag nicht am 1.eines Monats beginnt, wird die Erstlaufzeit ab dem 1. des Folgemonats nach Vertragsbeginn berechnet und der Restbeitrages laufenden Monats wird anteilig pro Woche ab dem Montag der Folgewoche berechnet. Nach den 12 Monaten Laufzeit kann monatlich gekündigt werden. 

Der Umgang des dem Mitglied zustehenden Nutzungsrechts bestimmt sich nach der Art der gewählten Vertragskategorie: 
 Alle Mitgliedschaften gelten für Kurse innerhalb der Woche Montag – Freitag 

Matten Pilates & Yoga 1 x wöchentlich 55€, 2 x wöchentlich 75€, Unlimited 130€ Reformer Pilates 1 x wöchentlich 65€, 2x wöchentlich 85€, Unlimited 130€ 

Für alle Kurse gilt: die ausgeschriebenen Kurse von Montag - Freitag finden ohne Anfrage, aber mit Anmeldung statt. Classes/Kurse mit besonderem Themenschwerpunkt oder Gasttrainern, Workshops und Seminare die in der Woche, oder am Wochenende stattfinden sind im Mitgliedsbeitrag nicht enthalten, werden für Mitglieder aber zu einem ermäßigten Tarif angeboten. 

Die Leistungsangebote und Preise ergeben sich jeweils aus der bei Abschluss des Vertrags geltenden Fassung der Preislisten und Beschreibungen. Die Kurse als solche und deren Anfangs- und Endzeiten. Bei Preisänderung von Mitgliedschaften bedarf es der frühzeitigen Unterrichtung der Mitglieder, bei nicht einvernehmen der Preisänderung von Mitgliederseite darf gekündigt werden, jedoch nicht zum alten Betrag die Mitgliedschaft weitergeführt werden. Da Preiserhöhungen umgelegt werden auf alle Mitgliedschaften und die Erhöhung so gering wie möglich ausfallen soll.

Die Kursleitung ist berechtigt, die max. Teilnehmerzahl pro Kurs festzulegen. 
 Das Studio behält sich vor, das Kursangebot bzw. die Öffnungszeiten in zumutbarer Weise zu ändern. Dies gilt insbesondere für kurzfristige Schließungs - und Wartungsarbeiten. Das Studio ist berechtigt, innerhalb jeden Jahres bei Umbauarbeiten o.ä. organisatorischen Gründen bis zu zwei Wochen, die frühzeitig per Aushang bekannt gegeben werden, zu schließen, ohne dass dadurch die Zahlungsbedingungen berührt werden. Bei vorübergehendem Ausfall des Trainingsbetriebes aus Gründen, die Complete Physio nicht zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf Ersatzstunden oder Schadenersatz. Aus Kulanz können innerhalb einer Mitgliedschaft die Einheiten angesammelt werden, jedoch sind diese nach Kündigung erloschen.

Rücktrittsrecht/außerordentliche Kündigung 

Sowohl das Mitglied als auch Complete Pilates & Yoga sind innerhalb von sieben Tagen nach Vertragsunterzeichnung ohne weitere Angaben von Gründen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Überzahlungen werden dem Mitglied unter Anrechnung des anteiligen Mitgliedsbeitrags für die erste Mitgliedschaftswoche erstattet. 

Das beiderseitige Recht auf außerordentliche Kündigung des Mitgliedsvertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund seitens des Studios gilt insbesondere die schwerwiegende oder wiederholte Störung des Hausfriedens (z.B. Belästigung oder sonstige Beeinträchtigung von Mitgliedern oder Mitarbeitern/ Mitarbeiterinnen) sowie eine schwerwiegende oder wiederholte Verletzung der Hausordnung. Das Studio behält sich vor, eine vorherige Abmahnung 

auszusprechen, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Beitragszahlung/Zahlungsverzug 

Die Aufnahmegebühr sowie der erste (ggf. anteilige) Monatsbeitrag werden mit Vertragsunterzeichnung fällig und sind in bar zu zahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. eines Monats im Voraus fällig. Der Einzug erfolgt zum ersten Bankarbeitstag per Banklastschrift. Wird die Banklastschrift aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht eingelöst, ist das Studio berechtigt, dem Mitglied die damit verbundenen Rücklastschriftgebühren der Bank zzgl. Bearbeitungsgebühren in Rechnung zu stellen. 


Gerät das Mitglied mit mindesten zwei Monatsbeiträgen in Verzug, stellt das Studio eine Mahngebühr von € 5,00 je Mahnlauf in Rechnung. Die Berechnung von Verzugszinsen sowie weiteren zum Forderungseinzug notwendigen Aufwendungen bleibt vorbehalten. Zudem steht dem Studio das Recht zu, dem Mitglied bis zur Zahlung der fälligen Beiträge eine vorübergehende Nutzungssperre auszusprechen. Die Verpflichtung zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge bleibt hiervon unberührt. 

Ruhen der Mitgliedschaft 

Die Mitgliedschaft kann in den folgenden Fällen und mit entsprechendem Nachweis für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum für volle Kalendermonate beitragsfrei ruhen: bei Krankheit (ärztliches Attest), bei Umzug und bei Wehrdienst (Einberufungsbescheid). Die Mitgliedschaft wird um die Zeit des Ruhens verlängert

Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt von dieser Regelung unberührt.

Übertragung von Rechten 

Die Rechte des Mitglieds aus der Mitgliedschaft sind nicht übertragbar.
Gesundheit/Haftung 

Jedes Mitglied ist für seinen gesundheitlichen Zustand sowie für seine körperliche Belastung selbst verantwortlich. 

Bei der Durchführung der Trainingseinheiten sind Anweisungen des Personals vom Studio Complete Physio verbindlich zu befolgen. Geräte dürfen nur nach vorheriger Einweisung benutzt werden. Im Fall einer Verletzung oder medizinischer Beschwerden ist vor Antritt der Trainingseinheit stets der Trainer bzw. die Trainerin in Kenntnis zu setzen. 

• De Mitarbeiter des Studios führen die Trainingseinheiten mit größtmöglicher Sorgfalt durch. Das Studio haftet für ordnungsgemäße Funktion der zur Verfügung gestellten Einrichtungsgegenstände/Geräte. Das Studio haftet jedoch nicht für Gesundheitsschäden, die die Teilnehmer/Mitglieder aufgrund der Teilnahme der angebotenen Kurse erleiden oder für selbst verschuldete Unfälle 

3. Training 

Bei der Durchführung der Trainingseinheiten sind Anweisungen des Personals von Complete Physio verbindlich zu befolgen. Geräte dürfen nur nach vorheriger Einweisung benutzt werden. Im Fall einer Verletzung oder medizinischer Beschwerden ist vor Antritt der Trainingseinheit stets der Trainer bzw. die Trainerin hiervon in Kenntnis zu setzen. 

4. Haftung 

Complete Physio und seine Trainer bzw. Trainerinnen führen die Trainingseinheiten mit höchstmöglicher Sorgfalt durch. Dem ist unbedingt folge zu leisten, ist das nicht der Fall, droht der Ausschluss aus dem Kurs. Wir behalten uns vor nach mehrmaligen Vorfällen die Person aus dem Kursbereich komplett zu entlassen. 

Complete haftet für Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund,
in voller Schadenhöhe bei grobem Verschulden ihrer Organe und leitenden Angestellten und Angestellten.

5. Garderobe 

Die mitgebrachten Wertgegenstände sind in Spinde einzuschließen und die Kleidung/ Taschen im Aufenthaltsraum abzulegen. Wir haften nicht bei Verlust. Es ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet, Taschen und Jacken mit in den Kursraum zu nehmen. Wir sind ein ausgeschriebenes Sockenstudio, es wird nicht Barfuß und nicht mit Straßenschuhen das Studio betreten. Die Schuhe sind im Regal zu verstauen. auch hier haften wir nicht bei Verlust.

  • Extra

Bei Physioterapeutischen Leistungen und Ernährungscoachings gelten extra Vereinbarungen die vor Ort unterzeichnet werden.


Allgemeine Geschäftsbedingungen von Complete Physio 
im Bereich privater Physiotherapie

Worauf müssen Sie vor Behandlungsbeginn achten?
1. I.1. Ärztliche Verordnung
Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten Sie vom Arzt Ihres Vertrauens, der zur Ausstellung dieser Verordnung berechtigt ist. Die Verordnung muss neben persönlichen Daten
- eine medizinische Diagnose
- die Anzahl der Behandlungseinheiten und
- die verordnete Behandlung
beinhalten.
Vom Erfordernis einer ärztlichen Verordnung kann nur Abstand genommen werden, wenn Sie die Leistung Ihrer/s PhysiotherapeutIn als sektorale Heilpraktiker Behandlung in Anspruch nehmen. Hier besteht die 1. Behandlung aus Befundung und Beratung damit eine Verordnung ausgestellt werden darf.
Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunden erbracht werden. Sollten Sie z.B. unter Schmerzen leiden oder sollten Ihnen andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt sein, teilen Sie dies Ihrer/Ihrem PhysiotherapeutIn sofort mit.
2. I.2. Verrechnung der Behandlungskosten
Die Kosten der Behandlung bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material und werden bei Ihrem
Behandlungstermin bekannt gegeben. Auf Wunsch wird Ihnen die Auflistung der Preise ausgehändigt zu unterschrieben Behandlungsvertrag.
Ihre/e PhysiotherapeutIn hat keinen Vertrag mit Ihrem Krankenversicherungsträger. Sie begleichen die Kosten mit Ihrer behandelnden PhysiotherapeutIn als WahltherapeutIn und suchen bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweise Rückerstattung gemäß dem Kassentarif an.
Angaben zum zu erwartenden Kostenersatz/Kostenzuschuss können nur unter Vorbehalt der
Aussage Ihres Sozialversicherungsträgers gegeben werden.
3. I.2.1 Zahlungsmodus
Ihr/e Physiotherapeut stellt Ihnen bei Ende der Behandlung (bzw. Behandlungssitzungen der
ärztlichen Verordnung) eine Honorarnote über die Gesamtkosten der Behandlungssitzungen aus.
Folgenden Zahlungsmodus können Sie mit Ihrer/m Physiotherapeut vereinbaren:
• Barzahlung
• Zahlung mit Banküberweisung
Mit Ihrer/m PhysiotherapeutIn vereinbaren Sie den Zeitpunkt der Bezahlung (Die Fälligkeitsfrist liegt bei 4 Wochen) – er ist der Honorarnote zu entnehmen.
Ihr Krankenversicherungsträger übernimmt einen Teil der Behandlungskosten. Damit Ihr
Krankenversicherungsträger einen Teil der Behandlungskosten übernimmt, benötigen Sie eine
Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen 
Krankenversicherung. Bitte reichen Sie nach abgeschlossener Behandlung die Originalrechnung,
den Originalverordnungsschein, die originale Zahlungsbestätigung und die Bestätigung der
Bewilligung bei Ihrem Krankenversicherungsträger ein.
4. I.3. Befunde
Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung. Dabei ist Ihr/e
PhysiotherapeutIn auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher werden Sie gebeten, zum ersten Termin alle
relevanten Befunde mitzubringen.
II Wie gestaltet sich der Ablauf der Therapie?
5. II.1. Persönliche Einzelbetreuung
Ihr/e PhysiotherapeutIn steht für die Dauer der Behandlung ausschließlich Ihnen zur Verfügung.
Sie/Er ist Ihr Ansprechpartner in organisatorischen und fachlichen Fragen der Behandlung.
Mit ihrer Physiotherapeutin/ Ihrem Physiotherapeuten vereinbaren Sie die für Sie wichtigen
Bereiche wie…
* Wohin? Behandlungsziel
* Was? Maßnahmen der Behandlung
* Wann? Behandlungstermine
* Wie lange? Behandlungsdauer
* Wie häufig? Behandlungsfrequenz
* Bis wann? Behandlungsumfang
* Wie viel? Kosten der Behandlung
6. II.2. Ihre Behandlung
Die Leistung ihrer/s PhysiotherapeutIn setzt sich zusammen aus allen unmittelbar mit Ihnen und für Sie erbrachten Maßnahmen wie insbesondere
• Persönliche individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung
• Behandlungsbezogene Administration, Terminvergabe
• Für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung wie z.B. Herstellung, Anpassung
und Bereitstellen individuellen Therapiematerials
• Bei Bedarf/ nach Anfrage: Verfassen von individuellen Befunden zur Vorlage bei diversen
Stellen, wie Krankenversicherungsträgern, behandelndem Arzt, privaten
Versicherungsträgern und ähnlichen Stellen.
7. II.3. Grundsätze der Behandlung Ihres/r PhysiotherapeutIn
• Gesetz Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen
gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der
gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der geltenden Fassung. (MTD-Gesetz)
• Wissenschaft Ihr/e PhysiotherapeutIn orientiert sich an den aktuellen
wissenschaftlichen Erkenntnissen
• Selbstbestimmung Ihr/e PhysiotherapeutIn unterbreitet Ihnen auf der Grundlage der
ärztlichen Verordnung und der Erstbegutachtung einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt
Ihnen dieses Angebot anzunehmen oder Anpassungen mit Ihrer/m PhysiotherapeutIn
abzusprechen.
• Verschwiegenheit Alle Informationen, die Sie Ihrer/m PhysiotherapeutIn geben,
unterliegen der absoluten Verschwiegenheitspflicht. Ohne Ihr Wollen werden diese
Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine
Informationsweitergabe aus medizinisch-therapeutischen Gründen als sinnvoll und
notwendig erweisen, wird sich Ihr/e PhysiotherapeutIn mit Ihnen darüber beraten. Dasselbe
gilt für die aus gesetzlichen Gründen verpflichtende Dokumentation.

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Complete Physio 
im Ernährungscoaching


§ 1. Die Beratungsleistung

Die Beratungsleistung wird von mir, Ninja Münstermann, als zertifizierte Ernährungsberaterin persönlich, telefonisch, per Video-Telefonie oder per E-Mail erbracht. Die Informationen stellen keine medizinischen Ratschläge dar und ersetzen nicht die ärztliche Behandlung oder Therapie. Trotz größter Sorgfalt kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen übernommen werden. Der Erfolg der Ernährungsberatung hängt im Wesentlichen von der Mitarbeit der zu beratenden Person ab und kann nicht garantiert werden. Ebenso wird keine Garantie für gesundheitliche physische oder psychische (Folge-)Schäden übernommen, sofern diese nach einer Beratung durch Theresa Schreiner auftreten.


§ 2. Schweigepflicht

Ich bin der absoluten Schweigepflicht unterworfen. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung der Ernährungsberatung hinaus.
§ 3. Zahlungsbedingungen

Die persönliche Beratung kann in bar gezahlt werden oder der Rechnungsbetrag ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen auf das in der Rechnung angegebene Konto überwiesen werden. Der Rechnungsbetrag einer telefonischen oder videotelefonischen Beratung (Fernberatung) ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Mit dem Ausgang der von "Complete Physio von Ninja Münstermann" gestellten Rechnung an den Kunden und der damit im Vorfeld erbrachten Dienstleistung, verpflichtet sich der Kunde, den Rechnungsbetrag an das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.
§ 4. Terminabsagen
Sie reservieren als Auftraggeber einen verbindlichen Gesprächstermin mit einer vereinbarten Gesprächszeit. Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können oder verschieben wollen, so informieren Sie mich bitte spätestens 2 Werktage vorher. Dies kann telefonisch, per E-Mail oder per SMS geschehen. Bei späteren Absagen werden 50% des Honorars fällig. Ausgenommen sind Absagen von Terminen aufgrund akuter Krankheit. Sollte ein Termin ohne Ankündigung nicht in Anspruch genommen werden, wird aufgrund der Umstände und der nicht mehr möglichen Vermittlung des gebuchten Termins eine Stornogebühr von 100% der gebuchten Beratungsleistung fällig.
§ 5. Durchführung der Ernährungsberatung
Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung, z.B. Ernährungsberatung und nicht das Erreichen eines bestimmten körperlichen Erfolges. Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Analysen und Beratungen erfolgt sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Sie verpflichten sich im eigenen Interesse, alle Angaben (z.B. Angaben zu Ihrer Person, Ernährungsprotokolle und den Gesundheitszustand) wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.
§ 6. Schutz des Eigentums
Sie verpflichten sich, dass die im Rahmen der Ernährungsberatung von mir erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke verwendet werden. Sie erhalten das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran. Sämtliche Dokumente und Tabellen sind ausschließlich personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar.
§ 7. Gewährleistung
Ich bin bemüht, alle Tätigkeiten mit größter Sorgfalt und unter Beachtung anerkannter ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse und Grundsätze (z.B. auf der Grundlage der Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung in ihrer aktuellen Fassung) zur Verfügung zu stellen. Alle Empfehlungen und Analysen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Gewährleistungen für den Inhalt solcher Empfehlungen übernehme ich nicht. Der Erfolg der Ernährungsberatung liegt zum größten Teil außerhalb meines Einflussbereiches und hängt wesentlich von Ihrer Mitarbeit ab und kann deshalb nicht garantiert werden. Die Beratung ist Hilfe zur Selbsthilfe. Trotz größter Sorgfalt übernehme ich keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen.​
§ 8. Haftung
Eine Haftung für den Erfolg der Beratung sowie für mögliche negative Folgen (inkl. direkte oder indirekte Folgeschäden) durch die Beratungstätigkeit wird in jedem Fall ausgeschlossen. Eine Haftung für jegliche Art von Schäden einschließlich Folgeschäden, die sich aus dem Gebrauch der Informationen ergeben, ist ausgeschlossen.
§ 9. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden gelten nicht.​
§ 10. Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser Regelungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dieser wirtschaftlich und gesetzliche am nächsten kommt.​